Karpfenpost 1-21

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Ehrungen 2020

 

Die Silberne Vereinsnadel für 25 Jahre Mitgliedschaft erhielten:

 

Harald Becker - Wilfried Fischer - Eduard Minich - Hubertus Nees - Uwe Orth - Gerhard Sauer -              Johann Alfred Schäfer - Jörg Trundt und Michael Vorbrod

 

Die Goldene Vereinsnadel für 40 Jahre Mitgliedschaft erhielten:

 

Gerhard Günther - Karl Reinhold Lorenz - Ulrich Trund - Neithard Pfaff und Gabi Schmitt

 

Steganlage für das Angeln wieder frei!!!

 

Liebe Anglerinnen und Angler, wir dürfen unter bestimmen Auflagen unsere Anlage wieder öffnen. Wir müssen aber genau verfolgen ob alle Regeln eingehalten werden.

Sollte dies nicht der Fall sein, müssten wir das Gelände erneut sperren!!!

 

Daher ist folgendes unbedingt zu beachten:

 

Das Gelände darf nur von Angelberechtigten Mitgliedern betreten werden.

Besucher/Gäste sind NICHT gestattet !!!

 

Die Toiletten können benutzt werden, sind aber penibel sauber zu halten.

 

Der Abstand auf dem Steg von Angelplatz zu Angelplatz muss mindestens   

                  5m betragen.

 

Pro Platz ist nur ein Angler erlaubt. Ausnahme Familienangehörige, die im gleichen Haushalt leben, können auch zu zweit auf einem Platz Fischen.

 

Der Kontakt unter den Anglern ist zu vermeiden und wenn, dann nur unter Einhaltung

der Hygiene- und Abstandsregeln ( 2m Abstand ! ).

 

Auf dem Gelände sind keine Zusammenkünfte erlaubt, der Grill darf nicht benutzt

werden, ebenso ist der Unterstand gesperrt.

 

Berechtigte sollten unbedingt mit den Leihbooten ausfahren, um so die Zahl der Angelplätze auf dem Steg zu entlasten. Es ist nur ein Angler pro Leihboot erlaubt,

aber keine Familien.

 

                     Das gleiche gilt für alle Bootseigner mit Liegeplätze am Steg.

Liebe Mitglieder,

 

bisher konnte ich mir nicht im Entferntesten vorstellen, dass ich solche oder ähnliche Zeilen je an euch senden müsste. Wir alle dachten in einer Zeit der Technik und des Vorschrittes, hätten wir all solches im Griff. Jedoch zeigt uns die Gegenwart das wir immer noch Machtlos und teilweise auch Hilflos, solchen Pandemien gegenüberstehen!

 

Die gegenwärtige schlimme Situation zwingt uns leider dazu, die für den 28.03.20 vorgesehene Jahreshauptversammlung vorerst zu verschieben. Zu welchem Zeitpunkt wir besagte Versammlung nachholen können, lässt sich zurzeit noch nicht bestimmen.

 

Ebenso ist es noch ungewiss, ob wir mit den regulären Gemeinschaftsfischen im April beginnen können. 

 

Wir werden euch per eMail auf dem Laufenden halten. Leider fehlen uns aber immer noch einige         eMail-Adressen von euch! Alle Mitglieder die in letzter Zeit noch keine eMail von uns erhalten haben, bitten wir eine kurze eMail an:  asv-osthofen@t-online.de   zu senden!​

Nach Erhalt der eMail, können wir euch in unseren Mail-Verteiler aufnehmen.

 

Ich wünsche allen Mitgliedern, deren Familien und den Freunden des Vereines, dass alle gesund bleiben und verabschiede mich vorerst

mit Anglergruß "Petri Heil"

 Günter Schmitt

 1.Vorsitzender

 

Neue Leihboote für die Mitglieder.

 

 

Problemfall Rheinkarte:

 

Auszug aus dem Rundschreiben vom Dezember 2017 unseres Bezirksverbandes Rheinhessen:

 

Ein wichtiges Thema zum Jahresabschluss ist jedoch die Verpachtung unserer Rheinstrecke. Nachdem die Rheinpacht zum 31.12.2017 ausläuft, wurde über die zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd die einzelnen Rheinstrecken in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben. Wie bereits in den vergangenen Jahren hat unser LFV wieder auf diese Strecken geboten. Für den Streckenbereich Koblenz ist dies auch ohne Schwierigkeiten positiv gelaufen und der Zuschlag an den LFV Rheinland-Pfalz ergangen. Anders ist es bei den Streckenbereichen Rheinhessen und Pfalz gelaufen. Diese beiden Strecken wurden in einem Verfahren durch die SGD Süd ausgeschrieben. Wie Ihr alle sicher wisst, gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme für den Bereich Pfalz. Dort sind neben dem LFV Rheinland-Pfalz auch noch der BV Pfalz und der Sportfischerverband Pfalz an der Rheinpacht beteiligt. In der Vergangenheit war es so geregelt, dass der LFV den Pachtvertrag erhalten hat und anschließend eine Einigung mit dem Pfälzer Verband erfolgt ist. Dies ist bei der diesjährigen Ausschreibung leider völlig anders gelaufen. Bei der Ausschreibung ist unser eigener Beziksverband aus der Pfalz ebenfalls als Bieter aufgetreten und sollte wohl auch den Zuschlag erhalten. Dies war jedoch so nicht vorher abgesprochen und scheint auch nicht Satzungskonform zu sein. Ein Bezirksverband der gegen seinen Landesfischereiverband als Gegenbieter auftritt, hat es bisher noch nicht gegeben. Gegen diese Vergabeentscheidung ist unser LFV Rhl.-Pfalz im Rahmen eines Rügeverfahrens nun vorgegangen und wird auch entsprechend anwaltlich vertreten. Dieses Verfahren ist bis zum heutigen Tag noch nicht abgeschlossen. Vielleicht denkt jetzt jeder das kann ja nicht so schlimm sein und es hat für uns Angler keinerlei Auswirkungen. Leider völlig falsch gedacht. Gibt es keinen Pachtvertrag für das Jahr 2018, gibt es logischerweise auch keine Rheinerlaubnisscheine für 2018. Eigentlich bezieht sich der Rechtsstreit nur auf die Strecke im Bereich Pfalz und nicht auf den Rheinhessenbereich. Da aber dieses Verfahren kombiniert war, konnte sich das Rügeverfahren auch nur gegen die gesamte Ausschreibung richten. Somit gibt es auch für unseren Bereich noch keine abschließende Verpachtung. Wäre dies so geblieben, hätten wir keine Rheinscheine für unseren Bereich für das Jahr 2018 erhalten können. Zum Glück wurde letzte Woche von der SGD Süd festgelegt, dass die Rheinscheine 2018 für unseren Bereich durch die Ausgabestellen ausgegeben werden dürfen zum gleichen Preis wie im Jahr 2017. Allerdings wird es bis zur endgültigen Entscheidung keine Ermäßigungen für verbandsangehörige Angler geben. Sollte es zu einer abschließenden Entscheidung kommen, werden die Preise entsprechend - dem Gebot angepasst. Dies bedeutet jedoch, dass eine nachträgliche Ermäßigung für verbandsangehörige Angler nicht erstattet wird. Wer also jetzt seinen Rheinschein für unsere Strecke kauft, muss den „normalen Preis" bezahlen und erhält auch später keine Gutschrift über die eventuelle Ermäßigung. Nun muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er den Rheinschein bereits jetzt erwerben will oder doch lieber wartet, bis eine Entscheidung gefallen ist und der neue Pachtvertrag abgeschlossen wird.

Ihr werdet verstehen, dass wir als Bezirksverband hier keine Empfehlung abgeben werden, dies muss jeder individuell für sich selbst entscheiden. Zumindest hat man es uns mit dieser Ausnahmeregelung ermöglicht bereits jetzt einen Rheinschein zu erhalten und somit auch ab 01.01.2018 wieder auf unserer Strecke fischen zu können. Wir können nur abwarten wie die Entscheidung später dann ausfällt.

 




Es sind noch einige wenige Vereins T-Shirts (mit Aufdruck) vorrätig ! Kaufpreis nur 10,-- €. Bei Interesse wenden Sie sich per Mail oder unter Kontakt an den Vorstand !