Im Nachfolgenden haben wir einige
Informationen zur Fischerprüfung im Allgemeinen zusammengetragen:
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind
unterschiedlich.
Den Fischereischein erhalten Sie wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben.
Fischerprüfung und Fischereischein sind eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie daher auch nur bei einer Behörde, in der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres
Wohnsitzes. Die Prüfung wird von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms abgenommen. Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, dass Sie vorlegen müssen wenn Sie den Fischereischein
beantragen. Zur Prüfung benötigen Sie den Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges.
In Rheinland-Pfalz müssen Sie
Kenntnisse aus folgenden Bereichen nachweisen:
- Allgemeine Fischkunde -
(Kenntnisse zu Körperbau und Lebensweise der einheimischen Fische sowie Fischkrankheiten)
- Spezielle Fischkunde-
(umfasst Artenkenntnis sowie Schonzeiten und Schonmaße)
- Gerätekunde -
- Gewässerkunde und Fischhege -
- Natur- und Tierschutz- Gesetzeskunde -
Prüfungen finden zweimal jährlich
landeseinheitlich am ersten Freitag des Monats Juni und am ersten Freitag des Monats Dezember statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die mindestens 35-stündige Teilnahme an
einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Der Lehrgang muss sich auf alle in § 6 Abs. 2 genannten Prüfungsgebiete erstrecken und eine praktische Einweisung in den Gebrauch der
Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische einschließen.
Diese Vorbereitungslehrgänge werden vom ASV-Osthofen, im Auftrage des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz, 2 x im Jahr durchgeführt. Der Vorbereitungskurs
beginnt jeweils sechs Wochen vor dem Prüfungstermin.
Kurstage sind Mittwoch und Donnerstag, jeweils ab 19 Uhr.
Der Kurs, sowie die Praktischen Unterweisungen, finden an unserem Angelgewässer dem Eicher See statt.
Kursgebühren :
Teilnehmer/-in nach Vollendung des 18. Lebensjahres: € 150.-
Teilnehmer/-in vor Vollendung des 18. Lebensjahres: € 100.-
Schwerbehinderte Menschen (ab 50%) und
Personen die ALG II, bzw. Sozialhilfe beziehen: € 100.-
Prüfungsgebühr der Kreisverwaltung Alzey-Worms: € 29.-
In den Kursgebühren sind alle Schulungsunterlagen, bestehend aus den Arbeitsheft der „Heintges Lehrmethode“ sowie dem Buch „Die staatl. Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz“,
enthalten.
Diese Hefte umfassen alle Prüfungsthemen mit Fragen und Antworten in Wort und Bild ! Gleichzeitig bilden sie ein wertvolles Nachschlagewerk für später !
In dem obig genannten Buch sind alle Prüfungsfragen und Antworten zusammengefasst. Ebenso das Prüfungsverfahren und die Prüfungsordnung.
Lehrgangsleiter: Günter
Schmitt
Ausbilder:
Hermann Vogt
Sascha Laur
Zur
Anmeldung:
Bitte Nutzen Sie unser Kontaktformular. Nach erhalt senden Ihnen eine Einladung sowie ein Anmeldeformular für den Kurs zu!
Eine Vereinsmitgliedschaft
ist keine Voraussetzung für den Kurs und die Prüfung!
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