Im Nachfolgenden haben wir einige
Informationen zur Fischerprüfung im Allgemeinen zusammengetragen: Die Prüfung wird von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms abgenommen. Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, dass Sie vorlegen müssen wenn Sie den Fischereischein beantragen. Zur Prüfung benötigen Sie den Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrganges. In Rheinland-Pfalz müssen Sie Kenntnisse aus folgenden Bereichen nachweisen: - Allgemeine Fischkunde - (Kenntnisse zu Körperbau und Lebensweise der einheimischen Fische sowie Fischkrankheiten) - Spezielle Fischkunde- (umfasst Artenkenntnis sowie Schonzeiten und Schonmaße) - Gerätekunde - - Gewässerkunde und Fischhege - Voraussetzung für die
Zulassung zur Prüfung ist die mindestens 35-stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Der Lehrgang muss sich auf alle genannten Prüfungsgebiete erstrecken
und eine praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische einschließen. Der Kurs und die Praktischen Unterweisungen, finden auf unserem Vereinsgelände am Eicher See statt.
Kursgebühren : Teilnehmer/-in nach Vollendung des 18. Lebensjahres: € 150.- Teilnehmer/-in vor Vollendung des 18. Lebensjahres: € 100.-
Schwerbehinderte Menschen (ab 50%) und Personen die ALG II, bzw. Sozialhilfe beziehen: € 100.-
Prüfungsgebühr der Kreisverwaltung Alzey-Worms: € 50.- (Die Zahlung der Prüfungsgebühr erfolgt durch Zusendung einer Rechnung durch die KV )
Zur Anmeldung: Bitte Nutzen Sie unser Kontaktformular. Nach erhalt senden wir Ihnen eine Einladung sowie ein Anmeldeformular für den Kurs zu! Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung für den Kurs und die Prüfung! |